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Höherer Selbstbehalt ab 01.01.2024

Bei den Originalpräparaten galt bisher ein Selbstbehalt von 20% (im Normalfall 10%), falls Generikapräparate verfügbar waren. Ab dem 01.01.2024 gilt für diese Originalpräparate ein Selbstbehalt von 40 %. Dies hat der Bundesrat und das EDI (eidgenössisches Departement des Innern) am 22. September beschlossen. Damit will der Bund die Abgabe von Generika (billigere Nachahmerpräparate mit dem gleichen Wirkstoff) fördern und damit Einsparungen zugunsten der Krankenversicherung ermöglichen.

Bei der Abgabe von Original-Präparaten, von denen Generika verfügbar sind, müssen die Patientinnen und Patienten darauf hingewiesen werden, dass auf diesen Präparaten ein Selbstbehalt von 40 % besteht.

Von diesem neuen Selbstbehalt sind auch Biologika (Arzneimittel mit biologischen Wirkstoffen) betroffen, wenn billigere Biosimilars (Nachahmer von Biologika) verfügbar sind.

Begriffserklärung: Bei jedem Medikament (Originalpräparat) läuft nach 10 Jahren der Patentschutz ab. Dann können Generika (Nachahmer) hergestellt und zu einem günstigeren Preis abgegeben werden.

Im Internet kann unter spezialitätenliste.ch bei jedem Medikament nachgesehen werden, ob es sich um ein Originalpräparat mit einem Selbstbehalt von 40 % handelt, in der Spalte SB (Selbstbehalt), rot hinterlegt.

17.12.2023                                                                     Dr.med. Ignaz Hutter, praxis am rhy AG, 9451 Kriessern