Fragen zur Krankenkasse

Versicherungsmodell wechseln (Hausarzt-Modell)?
Für den Übertritt in  das RhyMed-Hausarztmodell, prüfen Sie zuerst, ob Ihre Krankenkasse einen Vertrag mit RhyMed hat (Krankenkassen mit RhyMed-Hausarzt-Vertrag). Dann genügt eine Mitteilung an die betreffende Krankenkasse bis Ende November. Eintritt und Austritt sind jeweils per 1. Januar möglich.

Wer kann die Krankenkasse/Versicherung wechseln?
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bietet die volle Freizügigkeit. Das heisst:  Alle Versicherten (auch Kranke) können unabhängig von Alter und Geschlecht für die Grundversicherung die Krankenkasse oder das Versicherungsmodell wechseln.

Wann muss ich den Wechsel vornehmen?
Der Versicherte kann die Versicherung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendersemesters wechseln.

Bei Mitteilung der neuen Prämie kann die versicherte Person den Versicherer unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats (31. Dezember) wechseln, welcher der Gültigkeit der neuen Prämie vorangeht.

Wen muss ich informieren?
Die neue Krankenkasse braucht Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Adresse, Franchise und Versicherungsmodell (traditionell oder Hausarzt) für jede neu zu versichernde Person. Dazu den Namen der bisherigen Krankenkasse und ob ein Unfallschutz gewünscht ist.

Spartip: Wer acht Stunden und mehr pro Woche arbeitet, braucht keine Unfalldeckung, da diese vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Was bedeutet Franchise/Selbstbehalt?
Kosten für Arzt, Spital und Medikamente müssen bis zur Höhe der gewählten Franchise selber bezahlt werden. Nachher übernehmen die Krankenkassen 90% der Kosten, 10%  zahlen die Versicherten weiter selber, und zwar bis maximal 700 Franken im Jahr.

Bei einer 300er-Franchise heisst das, dass der Versicherte in einem schweren Krankheitsfall maximal 1000 Franken selber bezahlen muss, bei der 2500er Franchise total 3200 Franken.

Wie ändere ich die Franchisenhöhe?
Ein Franchisenwechsel ist – egal, ob höher oder tiefer – auf Beginn des neuen Jahres möglich. Bei der Erhöhung der Franchise braucht es eine eingeschriebene Mitteilung an die Krankenkasse bis Ende Dezember. Bei einer Senkung der Franchise muss die Kasse bis 30. November informiert werden.